
06.09.2016
Studentin aus München hat eine Frage gestellt
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06.09.2016
Studentin aus München hat eine Frage gestellt
07.09.2016
Corinna vom MLP financify Team hat geantwortet
Grundsätzlich stellen Flip Flops in der Kfz-Haftpflichtversicherung kein Problem dar. Der Schaden am anderen Fahrzeug wird von der Versicherung grundsätzlich gezahlt. Bei einer Vollkasko-Versicherung und Schäden am eigenen Fahrzeug, kann es aber zu Problemen kommen. Die Versicherung kann hier ein Mitverschulden auf Grund von ungeeignetem Schuhwerk geltend machen und den Schadensfall partiell ablehnen. Allerdings wird hier jeder Schaden individuell geprüft.