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Versicherungsschutz im Winterurlaub

Für den sicheren Spaß im Schnee!

Wir zeigen dir, welche möglichen Gefahren der Winterurlaub mit sich bringt und welche Versicherungen in diesen Fällen relevant sind.

Versicherungsschutz im Winterurlaub
(fotolia/milanmarkovic78)

Die Hochsaison für Wintersportfans hat schon längst begonnen und meistens zieht es noch bis Ende April viele Skibegeisterte in die Berge. Damit dem Spaß im Schnee nichts im Wege steht, sollten Ski- und Snowboardfahrer jedoch an den optimalen Versicherungsschutz denken. Eine Reisegepäckversicherung oder Auslandskrankenversicherung allein, decken nicht alle möglichen Schadenfälle im Winterurlaub ab.

Welche Versicherung zahlt wann?

Hier greift die private Unfallversicherung. Die Police gilt weltweit und rund um die Uhr. Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die ausschließlich bei beruflichen Aktivitäten greift, schützt die private auch im Skiurlaub. Außerdem übernimmt sie Zusatzleistungen wie Bergungskosten. Bist du im Ausland unterwegs, ist die Auslandskrankenversicherung wichtig, wie ein aktuelles Beispiel zeigt. Ein 25-jähriger Student zog sich in Ischgl eine ernsthafte Verletzung am linken Knie zu und musste im Krankenhaus vor Ort operiert werden. Die entstandenen Kosten betrugen insgesamt 10.000 Euro. Die Auslandskrankenversicherung übernimmt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einige Zusatzleistungen, wie z. B. den Rücktransport. Was solltest du im Schadenfall tun? Unverzüglich medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und danach eine Schadenanzeige ausfüllen, die du dem Versicherer zukommen lässt.

In diesem Fall greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Police gilt ebenfalls weltweit und schützt dich vor ungewollten Überraschungen im Winterurlaub. Aber aufgepasst! Prüfe hier, ob dein Versicherungstarif mobile Einrichtungsgegenstände und das Inventar der Ferienwohnung im Schutz miteinschließt. Außerdem sollten auch geliehene Sportgeräte wie Ski oder Snowboard im Schutz enthalten sein. Wenn ein solcher Fall eintritt, solltest du den Schaden deinem Versicherer schnellstmöglich melden. Dazu brauchst du Belege, die den Entschädigungsanspruch nach Grund und Höhe beweisen. Auch in diesem Fall muss eine Schadenanzeige aufgefüllt werden.

Hier kommt die sogenannte Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Diese übernimmt z. B. Anwaltskosten, Kosten für Sachverständige, Gerichts- und Zeugenkosten. Der Versicherungstarif gilt grundsätzlich europaweit. Achte bei der Police auch darauf, ob eine telefonische Beratung enthalten ist, damit du dich in einem solchen Fall kurzfristig informieren kannst.

Hier greift die Hausratversicherung, denn diese schützt das Eigentum des Urlaubers vor einem Diebstahl, Raub, Vandalismus, Feier, Sturm, Hagel und Leitungswasserschäden. Wer länger als 60 Tage auf Reisen ist, sollte die Hausratversicherung darüber informieren. Durch die Klausel „Außenversicherung“ der Hausratversicherung sind ebenfalls Gegenstände abgesichert, die außerhalb der Wohnung gestohlen werden. Ein Diebstahl auf der Piste vor der Skihütte ist dabei nicht versichert. Falls die Skiausrüstung in der Dachbox auf dem Auto transportiert wird, solltest du prüfen, ob dein Tarif Versicherungsschutz bietet. Im Falle eines Diebstahls, muss schnellstmöglich eine Schadenanzeige beim Versicherer und der Polizei eine Liste aller gestohlenen Sachen übergeben werden. Lass dir dein Besuch auf dem Polizeirevier schriftlich bestätigen.

Hier hilft die Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. Mithilfe der Kfz-Haftpflichtversicherung werden die Unfallopfer und Mitfahrer des Unfallfahrers entschädigt. Die Kfz-Vollkaskoversicherung greift im Ausland, wenn du schuldlos in einen Unfall verwickelt bist und den entstandenen Haftpflichtschaden nur teilweise oder verspätet ersetzt bekommst. Falls du selbst einen Unfall verursachst, schützt dich die Kfz-Vollkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Auto. Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in ganz Europa, während du bei der Kfz-Kaskoversicherung in deinen Vertragsbedingungen nachschauen solltest, wo diese Police gilt. Oft sind nämlich einige europäische Staaten vom Schutz ausgenommen. Prüfe bei deiner Teilkaskoversicherung außerdem, ob der Zusammenstoß mit Tieren aller Art versichert ist. Einige Policen decken nur Haarwild ab, also Rehe oder Wildschweine. Bei einem Unfall solltest du die Polizei benachrichtigen und den Unfall mit Bildern protokollieren. Lass´ dir außerdem den Versicherer und die Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners geben.

Jetzt werden Stornogebühren fällig oder du bleibst sogar auf den gesamten Reisekosten sitzen. Hier greift die Reiserücktrittskostenversicherung, die oft inklusive einer Reiseabbruchversicherung angeboten wird. Die Policen leisten, wenn du nicht mehr reisefähig bist. Das trifft auch zu, wenn ein Elternteil vor dem Winterurlaub verstirbt. Wichtig zu wissen ist, dass du die jeweiligen Abschlussfristen der Versicherer beachten musst. Meistens sollte die Versicherung spätestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Bestimmte Produkte bieten jedoch einen Abschluss nach Reisebuchung und trotz Ablauf der 30 Tage an. Frag´ am besten nach. In einem solchen Fall, musst du den Grund des Reiserücktritts durch ein ärztliches Attest belegen. Bei Reiseabbruch musst du deinen Versicherer darüber umgehend informieren, um weitere Stornogebühren zu vermeiden.

Dann greift die Reisegepäckversicherung. Beachte hier jedoch die jeweiligen Entschädigungsgrenzen bei bestimmten Wertsachen. Wenn ein solcher Fall eintritt, musst du ihn unverzüglich dem Versicherer melden und den entstandenen Schaden z. B. von der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Einen Diebstahl solltest du der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Manche Kreditkarten enthalten bestimmte Service- und Versicherungsleistungen, die in solchen Notlagen im Urlaub hilfreich sind. Prüfe hier die jeweiligen Angebote genau.

Wir wünschen euch viel Spaß auf der Piste und passt auf euch auf!

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