Manche Studien behaupten: Der Steuerspartrieb der Deutschen ist stärker ausgeprägt als der Sexualtrieb. Nun haben Studenten im Studium nur selten Steuerabgaben zu leisten, aber dafür eine Vielzahl an Studienkosten (z.B. für den Laptop, für Lehrmaterialien, Fahrtkosten, Telefon, Miete u.v.m.). Und diese Ausgaben können vom Finanzamt zurückgeholt werden, spätestens ab dem Zeitpunkt in dem Steuern anfallen. Erfahrungsgemäß bedeutet das im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung in 4-stelliger Höhe.
Darüber hinaus gibt es auch wirtschaftliche Themen, die im Studium / Promotion bewegt werden sollten und die eine immer wiederkehrende Steuererstattung ermöglichen. Dies wird ebenfalls aufgezeigt.
Nach dem Training werden die Teilnehmer:
Termine folgen bald. Gerne können Sie eine Anfrage stellen: