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Steuererklärung lohnt sich auch für Studierende

Neben Zeit und Nerven kostet ein Studium viel Geld. Mietkosten, Kosten für Fachliteratur, Semesterticket sind nur einige Beispiele. Die gute Nachricht ist, dass du dir deine Kosten als Studierender teilweise wieder zurückholen kannst.

Du hattest als Studierender keinerlei Einkünfte letztes Jahr? Oder du hattest nur geringe Einkünfte, die in der Summe unter dem aktuellen Grundfreibetrag von insgesamt 8.820 Euro für 2017 liegen? (2018 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 9.000 Euro) Das bedeutet, du musstest bisher keine Steuern zahlen. Lohnt es sich dann überhaupt, eine Steuererklärung zu machen?

Wir erklären dir, warum es auch für Studierende lohnend ist eine Steuererklärung zu machen:

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Wenn du weniger Einnahmen als Werbungskosten hast, entstehen sogenannte negative Einkünfte, die du im Ergebnis als Verlust steuerlich absetzen kannst. Zu den Werbungskosten zählen alle Ausgaben, die du machst, um deine Ausbildung bzw. dein Studium absolvieren zu können, z. B. Semesterticket, Fachbücher, etc.

Den entstandenen Verlust musst du in deiner Steuererklärung angeben. Das Finanzamt bescheinigt dann einen Verlust im Steuerbescheid. Das bedeutet: Sobald du z. B. als Berufseinsteiger das erste Mal Steuern bezahlst, kannst du den Verlustvortrag nutzen und damit deine Steuerzahlung verringern.

  • Studierende, die ein Zweitstudium sowie eine Weiterbildung absolvieren, können alle ausbildungs- und berufsbedingten Ausgaben, wie zuvor beschrieben, als Werbungskosten steuerlich absetzen. Als Zweitstudium ist ein Masterstudium oder ein Bachelorstudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung gemeint.
  • Studierende, die ein Erststudium absolvieren, können laut aktueller Gesetzeslage die genannten Ausgaben nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben angeben und damit keinen Verlustvortrag erreichen.

Aktuell läuft ein Verfahren am Bundesverfassungsgericht, ob Studierende im Erststudium auch Werbungskosten ansetzen und somit einen Verlustvortrag erhalten können. Bei positivem Urteil können Steuerbescheide geändert und ebenfalls Verlustvorträge von Bachelor-Studierenden im Erststudium generiert werden.

Bitte beachtet, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerlichen Fragen zu Einzelsachverhalten beantworten dürfen. Welche Kosten du genau absetzen kannst und viele weitere individuelle Informationen erfährst du in unserem kostenlosen Steuerseminar. Hier kommst du zu unserem Seminarangebot.

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