Ein Studienabbruch kann die richtige Entscheidung sein – etwa, wenn dir eine andere Fachrichtung mehr zusagt oder du doch lieber eine Berufsausbildung machen willst. Doch mit dem Ende deines Studiums ändern sich viele Dinge – dazu gehört auch der Versicherungsstatus. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei der Krankenkasse zu informieren, welche Änderungen die Exmatrikulation nach sich zieht. Dabei spielt es durchaus eine Rolle, ob du bislang gesetzlich oder privat versichert bist.
In Deutschland brechen tatsächlich mehr Studierende ihr Studium ab, als du eventuell vermutest: Etwa ein Viertel aller Studierenden (28% Bachelor-Studierende, 21% Master-Studierende) entscheidet sich laut dem Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) *1 dazu, die Hochschule vorzeitig zu verlassen oder die Fachrichtung zu wechseln.
In einigen Studiengängen ist die Abbruchquote höher als in anderen. Dazu zählen Mathematik, Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften. In diesen Fächern brechen sogar die Hälfte der Studenten ihr Studium ab. Falls du dein Studium nicht bis zum Abschluss fortführen möchtest, bist du also in guter Gesellschaft. Wichtig ist nur, dass du dich mit deiner Krankenversicherung und anderen finanziellen Konsequenzen auseinandersetzt.
Brichst du dein Studium ab, solltest du unverzüglich deine Krankenkasse darüber in Kenntnis setzen. Viele Studierende sind entweder in der beitragsfreien Familienversicherung oder in der studentischen Pflichtversicherung versichert.
Mit dem Studienabbruch endet allerdings die Pflichtversicherung und du kannst möglicherweise nicht mehr die günstigen Studierenden-Tarife in Anspruch nehmen. Wer familienversichert war, bleibt gegebenenfalls weiterhin über die Eltern versichert. Für erwachsene Kinder besteht diese Option generell nur bis zur Altersgrenze von 25 Jahren, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. Sofern du aber weder studierst noch erwerbstätig bist, kannst du nur bis zu deinem 23. Geburtstag in der Familienversicherung bleiben. Beim Studienabbruch lässt sich die gesetzliche Krankenversicherung deshalb oftmals nur als freiwillige Versicherung fortsetzen. Infolgedessen passt die Krankenkasse deine Beiträge an, sprich sie steigen.
Gut zu wissen: Wenn du nur den Studiengang wechselst, kannst du normalerweise wie bisher versichert bleiben. Beginnst du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Berufsausbildung, bist du darüber automatisch krankenversichert.
Dein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung bleibt in der Regel bestehen, wenn du dein Studium abbrichst. Um sichergehen lohnt es sich, die Versicherung zu kontaktieren und zu fragen, ob du den bisherigen Tarif unverändert weiterführen kannst. Falls du einen Optionstarif abgeschlossen hast, ergeben sich unter Umständen für dich einige Änderungen. Darum ist es grundsätzlich empfehlenswert, Kontakt mit den MLP-Beratern aufzunehmen.
Die Versicherungsexperten zeigen dir die verschiedenen Möglichkeiten auf und stellen sicher, dass du während und nach dem Studium optimal versichert bist. Dabei berücksichtigen die Empfehlungen deine individuelle Situation – insbesondere, was das Budget angeht.
1 Quelle: DZHW (2022)